Speyer Restaurant darf nicht zum Boykott von Parkplatz auffordern

Betroffener Parkplatz: Zufahrt von der Bahnhofstraße.
Betroffener Parkplatz: Zufahrt von der Bahnhofstraße.

Autofahrer zu animieren, die Fläche eines privaten Parkplatzbetreibers zu boykottieren, ist unzulässig. So urteilte das Landgericht Frankenthal in einer jetzt publizierten „Entscheidung des Monats April“. Der kuriose Fall trug sich in Speyer zu.

x